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Golf-Flugreisen mit Hindernissen – So kommt jeder Fluggast zu seinem Recht

16. Nov. 2017 von Christoph Kipping in Köln

Foto: Pixabay

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Viele Traumziele für Golfsportler sind aufgrund großer Entfernungen nur mit dem Flugzeug erreichbar. Wer Golf liebt, weiß das entspannte Leben zu schätzen. Das Gepäck am Flugschalter abgeben und einen Flug, der Erholung von Anfang an bietet, zum Traumziel für Golfer genießen. So wünscht es sich der Golffan. Doch immer öfter machen Flugreisende schlechte Erfahrungen. Flugverspätungen, Überbelegung der Maschinen, Flugausfälle oder Gepäckverlust sind ärgerliche Begleiterscheinungen, die sich niemand für seine Flugreise wünscht. Doch jeder Fluggast hat Rechte, die er gegenüber seiner Fluggesellschaft geltend machen kann.

Flugverspätung und Flugausfall

Ab einer Flugverspätung von 3 Stunden steht jedem Flugreisenden eine Entschädigung zwischen EUR 250,00 und EUR 600,00 zu. Dies wird je nach Situation individuell entschieden. Bereits ab zwei Stunden Verspätung darf der Fluggast Verpflegung erwarten. Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft seinen Gästen ab einer zweistündigen Verspätung zwei Telefonate, E-Mails oder Telefaxe ermöglichen. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter ist die Airline nicht zur Entschädigung verpflichtet. Bei Flugausfällen, wenn der Flug erst am nächsten Tag erfolgt, steht dem Fluggast eine Unterkunft sowie Transfer zu.

Wie der Fluggast zu seinem Recht kommt

In vielen Fällen einigen sich Fluggäste und Fluggesellschaft problemlos. Doch manchmal liegen die Dinge nicht so einfach und die Fluggesellschaft lehnt eine Entschädigung ab. Hier benötigt der Fluggast Hilfe von anderer Stelle. Diese erhält er bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), anerkannt von der Bundesregierung und der Europäischen Kommission. Die SÖP unterbreitet dann einen Schlichtungsvorschlag. Meistens treffen sich Fluggesellschaft und Fluggast bei der Hälfte des Entschädigungsbetrages. Liegt der Anspruch jedoch eindeutig beim Fluggast, ist dies im Schlichtungsvorschlag klar definiert. Der Golfsportler, der beispielsweise über Dubai nach Malaysia reist, um an einem der rund 200 Golfplätze im beliebten Tropenziel sein "Hole in One" zu trainieren, wird vermutlich durch eine Flugverspätung in Deutschland oder einem anderen europäischen Land seinen Anschlussflug in Dubai verpassen. Hier ist er gut beraten, die Schlichtungsstelle einzuschalten. Allerdings bietet diese ihre Hilfe erst dann an, wenn der Flugreisende vorher alles unternommen hat, sich selbst mit seiner Airline zu einigen.

Neben der Einigung mit der Airline oder der Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle ist Flightright die ideale Lösung für schnelle Hilfe bei Flugverspätungen und Flugausfällen innerhalb der EU. Verpasst der Golfsportler sein Golfwochenende in Spanien wegen Flugausfall oder musste er ärgerliche Verspätungen hinnehmen, werden lediglich zwei Minuten Zeit benötigt. Auf der Internetseite werden alle Flugdaten wie Flugnummer und Datum eingetragen und der Fluggast wird umgehend über seine Ansprüche informiert. Rechtsexperten setzen die Rechte der Fluggäste eigenständig durch, notfalls auch vor Gericht. Sogar bei Ansprüchen, die bis zu drei Jahre zurückliegen, kann eine Entschädigung bis zu EUR 600 pro Person erzielt werden. Nur bei erfolgreicher Hilfe wird eine Provision berechnet.

Ärgerlicher Gepäckverlust - Wenn teures Golfgepäck sich in Luft auflöst

Golfausrüstung und Golfbekleidung haben zusammen oftmals einen höheren Wert als das gesamte restliche Reisegepäck. Die Enttäuschung des Golfreisenden ist groß, wenn sein gesamtes Equipment während einer Flugreise verloren geht. Hier empfiehlt es sich, das Gepäck gut zu versichern. Die meisten Fluggesellschaften erwarten, dass wertvolles Golfgepäck kostenpflichtig vorher angemeldet und separat aufgegeben wird. Fehlt das Golfgepäck am Urlaubsziel, wird mit dem Schadenersatzanspruch so verfahren wie beim üblichen Gepäck. Der Golfer meldet seinen Entschädigungsanspruch vorteilhafterweise direkt bei der Fluggesellschaft am Zielort an, egal ob dieser sich in Europa befindet oder der feudale Golfclub auf Mauritius liegt. Dennoch bleibt die Durchsetzung der Entschädigung zeitraubend. Der Reisende steht in der Pflicht, gegenüber der Fluggesellschaft sämtliche Quittungen und Kaufbelege für das abhandengekommene Reisegepäck beizubringen.

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