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Golf in Deutschland

Golf trotz Coronavirus: So läuft der Spielbetrieb in Rheinland-Pfalz

21. Apr. 2020 von Florian Weber in Köln, Deutschland

In Rheinland-Platz darf wieder Golf gespielt werden - strenge Handlungsrichtlinien regeln den Spielbetrieb auf den Golfanlagen. (Foto: Getty)

In Rheinland-Platz darf wieder Golf gespielt werden - strenge Handlungsrichtlinien regeln den Spielbetrieb auf den Golfanlagen. (Foto: Getty)

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Nachdem die Ausbreitung des Coronavirus den gesamten Golfsport in Deutschland lahmlegte, beginnen nun die ersten Bundesländer damit, die Beschränkungen wieder zu lockern. Golfplätze dürfen in einer Reihe von Bundesländern wieder öffnen, in anderen wird der Spielbetrieb ab Anfang Mai wieder aufgenommen. Eine Übersicht dazu finden Sie hier. Der Spielbetrieb unterliegt allerdings strengen Richtlinien, um die Kontakte zu beschränken und Infektionen zu vermeiden. Wie solche Handlungsrichtlinien aussehen können, zeigt der Golfverband Rheinland-Pfalz/Saarland nun in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Golf Verband.

Rheinland-Pfalz als Beispiel für die restlichen Bundesländer?

Seit dem 20. April läuft der Golfbetrieb in Rheinland-Pfalz trotz Coronavirus wieder an. Golfplätze dürfen wieder öffnen, allerdings nur unter strengen Auflagen. Der Präsident des Golfverband Rheinland-Pfalz, Gerd Kohns, wandte sich nun in einer Mitteilung an alle Golfclubs, Golfer und Golferinnen seines Wirkungsgebietes. Die Infektionsgefahr müsse vermindert werden, hieß es in der Mitteilung, und er fordert die Golfclubs dazu auf, klare Richtlinien zu entwerfen, die den Andrang auf dem Parkplatz, im Clubhaus, am ersten Abschlag und auf der Range koordinieren. Außerdem richtet er sich an die Golferinnen und Golfer und bittet sie darum, die vom entsprechendem Golfclub ausgearbeiteten Richtlinien zu befolgen, denn "Rheinland-Pfalz wird [...] zum Aushängeschild für Golf-Deutschland werden. Wenn es bei uns gut funktioniert, ziehen hoffentlich bald auch die anderen Bundesländer nach. Helfen Sie bitte mit, das Ganze positiv zu beeinflußen!", appellierte Kohns in seinem Statement weiter.

Um dies zu gewährleisten, arbeitete sein Golfverband, in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Golf Verband, "Handlungsrichtlinien für die Inbetriebnahme der Golfanlagen in Rheinland-Pfalz" aus, die die Ausbreitung des Coronavirus beschränken sollen. Die Golfclubs, Golfer und Golferinnen sind dazu aufgerufen, diese Handlungsrichtlinien zu befolgen. Außerdem könnten sie als Vorbild für andere Bundesländer dienen, bei denen eine Lockerung der Maßnahmen und die Inbetriebnahme der Golfanlagen noch bevorsteht.

Handlungsrichtlinien für die Inbetriebnahme der Golfanlagen in Rheinland-Pfalz

1. Die gültigen Kontaktbeschränkungen werden ausnahmslos eingehalten. Der Abstand hat mindestens 2m zwischen den Personen zu betragen, die Gruppengröße ist auf max. 2 Personen bzw. 4 Personen, in einem Haushalt lebend, beschränkt.2. Die Steuerung des Zutritts zum Golfplatz zur Sportausübung erfolgt über die Vergabe von Startzeiten (Ausschluss von Ansammlungen bei Beginn der Sportausübung und Trennung der entsprechend der Kontaktbeschränkungen zulässigen Gruppen). Die Golfanlage ist nach Beendigung des Spiels schnellstmöglich zu verlassen.

3. Aufgrund der Entscheidung des Golfverband RLPS e.V. sind Turniere bis auf Weiteres nicht gestattet.

4. Die Steuerung des Zutritts zu Übungsbereichen erfolgt insbesondere unter Einschluss geeigneter Maßnahmen zur Sicherstellung von Abstand und Ausschluss der Berührung potenziell kontaminierter Flächen/Gegenstände.

5. Zur Vermeidung der Berührung potenziell kontaminierter Flächen/Gegenstände im Spielbetrieb werden auch die vom Deutschen Golf Verband veröffentlichten und gezielt im Hinblick auf den Infektionsschutz angepassten Golfregeln (bis auf Weiteres gestattete Platzregeln) angewendet. Das bedeutet im Einzelnen:
a) Flaggenstock – der Flaggenstock darf beim Spiel eines Loches nicht aus dem Loch entfernt werden.
b) Bunker – Bunkerharken sind vom Platz zu entfernen. Es wird empfohlen, die Bunker mit dem Schläger bzw. den Füssen so gut als möglich einzuebnen. Liegt ein Ball in einem Bunker in einer Vertiefung, wird empfohlen, den Ball im Bunker besserzulegen.
c) Scorekarte – Ergebnisse im Zählspiel notieren
Unter Berücksichtigung von Bedenken beim Umgang mit und dem Austausch von Scorekarten (sei es in Papierform oder elektronisch) darf eine Spielleitung der Golfanlage vorübergehend festlegen, dass Ergebnisse auf eine Art und Weise erfasst werden, welche nicht Regel 3.3b entspricht oder mit dem normalen Verfahren der Regel 3.3b übereinstimmen.
Vergleichen Sie im Einzelnen das DGV-Dokument unter serviceportal.dgv-intranet.de

6. Golfunterricht ist eingeschränkt entsprechend der vorgenannten Regelungen, inhaltlich gemäß den gültigen Kontaktbeschränkungen zulässig.

7. Ein Aufenthalt in geschlossenen Räumen wird auf das zum eingeschränkten Sportbetrieb unbedingt Notwendige, unter Ausschluss der Benutzung von Duschen und Gemeinschaftsumkleiden, beschränkt. Die Gastronomie folgt den Regelungen für Gaststätten (derzeit geschlossen). Der Proshop folgt den Regelungen für Einzelhandelsgeschäfte (Öffnung möglich). Es empfiehlt sich, Sekretariatsmitarbeiter sind durch entsprechende Maßnahmen zu schützen, z.B. Einbau von Plexiglasscheiben.

8. Dem anerkannten Standard entsprechende Hygienemaßnahmen werden beständig umgesetzt.

9. Personen, die sich auf der Golfanlage aufhalten, werden über Verhaltensregeln und dem anerkannten Standard entsprechend einzuhaltende Hygienemaßnahmen beständig informiert.

10. Bei Verstoß gegen Verhaltensregeln oder Nichtbeachtung von Hygienemaßnahmen durch einzelne Personen wird die Sportausübung vom Verein bzw. Betreiber der Golfanlage sofort untersagt.

11. Es ist Aufgabe des Vereins bzw. Betreibers der Golfanlage, die Einhaltung der genannten Regelungen jederzeit sicherzustellen.

Quelle der Handlungsrichtlinien: Golfverband Rheinland-Pfalz

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