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PGA Tour

Regeleklat um Bryson DeChambeau: USGA und R&A verbieten Zirkel

07. Jul. 2018 von Jacqueline Sauer in Köln, Deutschland

Golfregeln Bryson DeChambeau Zirkel USGA R&A

Bryson DeChambeau musste sich nicht zum ersten Mal Diskussionen mit den Regelautoritäten stellen. (Foto: Getty)

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Bryson DeChambeau ist der Wissenschaftler unter den Golf-Profis. Der 24-Jährige mit dem Abschluss in Physik gilt mit Experimenten wie seinen gleich langen Eisen als Exot, dabei gibt der Erfolg ihm nicht selten recht. In seiner Experimentierfreude bleibt es allerdings nicht aus, dass er ab und an mit den Autoritäten des Sports aneinander gerät. So wurde Anfang 2017 bereits sein Putter mit zentriertem Schaft für regelwidrig erklärt.

USGA und R&A entscheiden: Zirkel nicht regelkonform

Nun gab es einen erneuten Eklat, diesmal ging es um - einen Zirkel. Das Gerät, dass jedem aus dem Geometrie-Unterricht in der Schule bekannt sein dürfte, hatte DeChambeau bereits seit Jahren verwendet, um die Fahnenpositionen überprüfen zu können. Diese seien "manchmal ein wenig ungenau" also stelle er sicher, "dass sie genau am richtigen Platz" seien, hatte er im Rahmen der Travelers Championship erklärt - dem Turnier, bei dem im vergangenen Monat die Diskussion um seine Nutzung des Gerätes entbrannt war.

Nun entschieden sich USGA und R&A dafür, auch die Nutzung eines Zirkels für die genaue Lokalisierung der Fahnenpositionen für nicht regelkonform zu erklären, da sie gegen die Regel 14-3a verstoße, nach der ihm der Zirkel als "ungebräuchliche Ausrüstung" "beim Machen eines Schlags oder bei seinem Spiel von Nutzen sein könnten". Auf die Ergebnisse von Bryson DeChambeau bei vergangenen Turnieren wie seinen Sieg beim Memorial Tournament im Juni hat die Entscheidung aber rückwirkend keinen Einfluss. Er selbst äußerte sich bis dato nicht zu der Regelung.

Die gesamte Regel 14-3a lautet folgendermaßen:

14-3 Künstliche Hilfsmittel, ungebräuchliche Ausrüstung und ungewöhnliche Verwendung von Ausrüstung

Regel 14-3 regelt den Gebrauch von Ausrüstung und Hilfsmitteln, (einschließlich elektronischer Hilfsmittel), die den Spieler bei der Ausführung eines bestimmten Schlags oder allgemein bei seinem Spiel unterstützen könnten.

Golf ist ein herausforderndes Spiel, bei dem Erfolg vom Urteilsvermögen, dem Geschick und den Fertigkeiten des Spielers abhängt. Dieser Grundsatz leitet den R&A und die USGA bei der Feststellung, ob die Verwendung irgendeines Gegenstands einen Verstoß gegen die Regel 14-3 darstellt.

Für ausführliche Beschreibungen und Auslegungen bezüglich der Zulässigkeit von Ausrüstung und Hilfsmitteln nach Regel 14-3 sowie dem Verfahren zur Beratung und Vorlage von Ausrüstung und Hilfsmitteln, siehe Anhang IV.

Über diese Regel steuert der Royal & Ancient GC of St. Andrews als oberste Regelinstanz weltweit, was neben Schläger und Ball an zulässigen Gegenständen vom Spieler auf der Runde benutzt werden darf. Grundgedanke der Regel ist, dass Golf ein Sport ist, in dem besonders zum Ausdruck kommen soll, wie gut ein Spieler im Wesentlichen ohne weitere technische Hilfsmittel den nächsten Schlag einschätzen kann. Auch zukünftig wird ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet sein, dass sich das Verhältnis von golferischem Können und technischer Unterstützung beim Spiel nicht grundlegend verändert.

Sofern nicht nach den Regeln gestattet, darf der Spieler während einer festgesetzten Runde keinerlei künstliche Hilfsmittel oder ungebräuchliche Ausrüstung benutzen oder irgendeine Ausrüstung in ungewöhnlicher Art und Weise verwenden:

a) die ihm beim Machen eines Schlags oder bei seinem Spiel von Nutzen sein könnten

a) Beispiel: Dies können Konstruktionen aus Gurten mit Klettverschlüssen sein, die die Arme in die richtige Schwungebene zwingen und dabei den Spieler bei der Ausübung seines Schwungs unerlaubt unterstützen.

Auch das Musikhören o. ä. während der festgesetzten Runde wird als ein Mittel zur Spielunterstützung angesehen, da es dem Spieler helfen kann, sich besser konzentrieren (s. hierzu die Entscheidung 14-3/17).

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