Seit dem zweiten November gelten neue Regelungen für den Umgang mit der Corona-Pandemie. Der Lockdown 2.0 hat auch Einfluss auf den Golfsport. So bleiben in vielen Bundesländern die Golfplätze geöffnet und man darf unter Einhaltung der Vorschriften Golf spielen. Doch wie sieht es mit dem Golfunterricht aus?
Einzelunterricht fast überall erlaubt
Die PGA Germany hat am 03. November eine Übersicht über die aktuellen Regelungen heraus gegeben. Darin ist ersichtlich, Einzelunterricht bleibt möglich. In den meisten Bundesländern können Golfer und Golferinnen weiter Einzelstunden nehmen und das sogar Indoor. Lediglich in NRW, Hamburg und Rheinland-Pfalz müssen die Stunden draußen stattfinden.
Golf-Einzelunterricht ist weiterhin möglich, und auch das Spiel bleibt in den meisten Bundesländern als Individualsport erlaubt, allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand. Mehr unter https://t.co/guNCz2jffP pic.twitter.com/lPvuuwrOvL
— PGA of Germany (@PGAofGermany) November 2, 2020
Da die Aufstellung der PGA am 03. November veröffentlicht wurde und die hessische Landesregierung die Schließung der Golfplätze ebenfalls erst am 03. November beschlossen hat sind die aktuellen Regelungen noch nicht mit einbezogen. Jedoch heißt es in der Verordnung der hessischen Landesregierung "es findet kein Breiten- und Freizeitsport mehr auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen statt". Somit schließt Hessen auch den Golf-Einzelunterricht aus.
Update: Hessen öffnet Golfplätze doch wieder. Es ist davon auszugehen, dass auch Golfunterricht wieder möglich sein wird.
Corona: Gruppentraining weitestgehend verboten
Das Trainieren und Gruppen ist nur in einzelnen Bundesländern erlaubt und dort auch überwiegend nur für Kinder und Jugendliche. In Berlin dürfen bis zu zehn Kinder (bis 12 Jahre) im Freien zusammen trainieren. In Mecklenburg-Vorpommern ist Jugendtraining bis 18 Jahre erlaubt und in Sachsen ist "Organisiertes Training für den Individualsport" erlaubt.
Die PGA betont jedoch ausdrücklich, dass alle Angaben überprüft werden sollen. "Die Praxis während des ersten Lockdowns hat gezeigt, dass die örtlich zuständigen Behörden teils Regelungen treffen, die von den Auskünften der Ministerien abweichen." Außerdem appelliert auch die PGA erneut an die Sportstätten, "in jeglicher Hinsicht erscheint es sinnvoll, für den Golfunterricht ein Hygiene- und Schutzkonzept aufzustellen." Dies gilt sowohl für den Einzel-, wie auch für den Gruppenunterricht.
Alle wichtigen Informationen und Neuerungen finden Sie auch im Corona-Ticker.
Ich denke, es handelt sich hier um ein willkürliches Vorgehen. Die Argumentation für diesen Schritt, von Seiten der Landesregierung, wird sicherlich von den Gerichten, nicht als Verhältnismässig eingestuft werden. Sollte man auch in NRW zu einem solchen Schluss kommen, schlage ich vor wir gründen eine Interessengemeinschaft, mit möglichst vielen Mitgliedern. Die Interessengemeinschaft könnte dann gerichtlich gegen diese Verordnung vorgehen.