Callaways CEO Chip Brewer verzichtet in Zeiten des Coronavirus auf sein Grundgehalt. Das tägliche Geschäft muss in einer solchen Krise stetig neu bewertet werden. So gab Callaway in einem offiziellen Statement bekannt nun "proaktiv Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Kosten erheblich zu senken und Geld zu sparen, um die Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs auf [sein] Geschäft zu mildern".
Callaway: Schwere Zeiten für Golfausrüster
Die jährliche Gesamtvergütung des Callaway CEO Chip Brewer soll sich Unternehmensdokumenten zufolge auf etwa 5,8 Millionen US-Dollar im Jahr 2019 belaufen. Zusammengesetzt ist die Vergütung aus einer Kombination von Grundgehalt, Aktienbesitz und Boni. Dementsprechend verzichtet Brewer auf einen Teil seiner Gesamtvergütung. Brewer müsste demnach bei gleichbleibenden Gehaltsbezügen im kommenden Jahr eine Summe von 900.000 US-Dollar entbehren. Brewer habe „freiwillig beschlossen, ab der nächsten geplanten Vergütungsperiode" auf sein Grundgehalt zu verzichten.
Fans der Marke Callaway müssen sich unterdessen vorerst keine Sorgen machen, dass die Marke durch das Coronavirus bankrott geht. "Mit dieser erhöhten Liquidität, Kostensenkungsmaßnahmen, unserer geografischen Vielfalt und der Stärke unserer Marken glauben wir, dass wir über ausreichende Liquidität verfügen, um unser Geschäft in dieser Krise aufrechtzuerhalten." Brewer ist nicht der einzige hochrangige CEO, der sich für einen Gehaltsverzicht entschlossen hat. Vor kurzem kündigte PGA Tour Commissioner Jay Monahan an, auf etwa 25 Prozent des Gehalts zu verzichten. Auch aus anderen Branchen, wie zum Beispiel der Hotelbranche (Marriott und Wyndham), ist bekannt, dass es zu Gehaltsverzichten kommt.
Weitere Callaway Mitarbeiter kündigen Gehaltsverzicht an
Neben Chip Brewer haben auch weitere Mitarbeiter des börsennotierten Unternehmens Callaway ihre Bereitschaft zum Gehaltsverzicht signalisiert. Executive Vice President und Chief Financial Officer Brian B. Lynch beispielsweise verzichtet freiwillig auf 20 Prozent des Grundsalärs. Auch Teile der Geschäftsleitung und andere Mitarbeiter werden ihre Grundgehälter "in abgestuften Beträgen reduzieren". Ebenso verzichtet der Verwaltungsrat auf die Auszahlung von Teilen des Grundgehalt.