Mitte April kam eine glückliche Nachricht für alle Golfer in Österreich. Der Vizekanzler Werner Kogler kündigte an, dass Golfplätze in Österreich ab dem 01. Mai für Freizeit- und Breitensport wieder öffnen dürfen. Er betonte aber auch, dass strenge Maßnahmen und Regelungen getroffen werden müssen, um das Spielen zu ermöglichen.
Coronavirus: Maßnahmen für Golfclubs in Österreich
Der Österreichische Golf-Verband (kurz ÖGV) hat jetzt im Zuge der Maßnahmen sogenannte „Hausordnungen und Spielregeln“ an alle Mitgliederclubs versendet. Aufgrund unterschiedlicher Gegebenheiten der Golfanlagen in Österreich werden von jedem Club angepasste „Hausordnungen und Spielregeln“ herausgegeben. Folgende verbindlichen Regelungen müssen aber eingehalten werden, wie der ÖGV auf seiner Internetseite bekannt gab:
- SYMPTOME ODER KRANKHEIT
Der Besuch von Golfanlagen ist bei Symptomen einer Infektion, Grippe- oder Erkältungskrankheiten sowie bei entsprechenden Symptomen/Krankheiten in Ihrem Haushalt oder nahen, persönlichen Umfeld NICHT GESTATTET! - BEHÖRDLICHE VORSCHRIFTEN & HAUSORDNUNG
Die jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 sowie die jeweiligen Hausordnungen der Golfclubs sind zwingend, auch während des Golfspiels einzuhalten. - DESINFEKTION / HANDSCHUHE / MNS-MASKEN
Beim Betreten aller Clubräumlichkeiten sind zur Verfügung gestelltes Desinfektionsmittel zu verwenden und ausnahmslos MNS-Masken zu tragen.
– Für das Sekretariat und den Pro Shop gelten zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, welche vor Ort ausgehängt werden.
– Duschen, Fitness- u. Wellnessräume sind geschlossen zu halten. - SICHERHEITSABSTAND UND MASSNAHMEN AM PLATZ
– Ein permanenter Abstand von 5 Meter wird empfohlen, ein Abstand von 2 Meter ist zwingend einzuhalten.
– Fahnenstangen dürfen nicht gezogen werden.
– Alle Bunker-Rechen werden entfernt, im Bunker darf der Ball innerhalb einer Schlägerlänge straflos besser gelegt werden.
– Wasserspender, Ball-Wascheinrichtungen wurden entfernt bzw. sind nicht zu verwenden.
– Kein Händeschütteln oder körperlicher Kontakt sowie sofortiges Verlassen des 18ten-Grüns nach Beendigung der Golfrunde.
– Nach dem Spiel und allenfalls noch Erledigungen im Sekretariat oder Pro Shop ist die Golfanlage zeitnah wieder zu verlassen.
– Die Starter/Platzaufsicht sind befugt, bei groben Verstößen ein sofortiges Platzverbot auszusprechen. - TEE-TIME RESERVIERUNG NOTWENDIG
– Das Betreten der Golfanlagen ist nur bei vorab gebuchter Startzeit gestattet. Vor Ort werden keine Startzeiten vergeben und das umgehende Verlassen der Anlage wird erforderlich. Bei einer Online-Buchung ist zu bestätigen, dass gebuchte Personen keine Symptome oder Krankheiten entsprechend Punkt 1 aufweisen.
– Personenanzahl je Flight ist auf max. 4 Personen beschränkt.
– Caddies, Begleitpersonen usw. sind nicht gestattet.
– Ein Startzeiten-Intervall von mind. 10 Minuten ist einzuhalten.
– Die Startreihenfolge ist einzuhalten. Ein Überholen/Durchspielen sowie Abkürzen der Golfrunde ist nicht gestattet.
Trainerstunden möglich
Als weitere Ergänzung hat die PGA of Austria hinzugefügt, dass Golfstunden bei Trainern grundsätzlich erlaubt sind (unter Vorbehalt von Änderungen), aber natürlich auch gewisse Regeln eingehalten werden sollten. So sollen die Pros ihre Kunden vorab über die neuen Verhaltensregeln informieren, dazu sollte das Training möglichst auf dem Platz stattfinden und nicht in geschlossenen Räumen. Die Pros müssen dafür sorgen, dass der nötige Mindestabstand eingehalten wird und den Unterricht so konzipieren, dass kein Körperkontakt entsteht. Darüber hinaus wird empfohlen, auf Bargeld zu verzichten und Stunden per Überweisung zu bezahlen.
Sollte in D übernommen werden
Sollte in Bayern übernommen werden