Die Verunsicherung nach der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin in dieser Woche war groß. Nicht nur die inzwischen wieder zurückgenommene "Osterruhe" ließ Golfer wie Golfanlagen hinterfragen, ob neue Schließungen bevorstehen, auch wie Landesregierungen den verlängerten Lockdown im Detail umsetzen, beziehungsweise was genau die "Notbremse" bedeutet könnte Auswirkungen auf den Golfsport in Deutschland haben.
Golfplätze in NRW dürfen offen bleiben
Gute Nachrichten gibt es derzeit zumindest aus Nordrhein-Westfalen. Die neue Corona-Schutzverordnung, die ab dem 29.03. gültig ist, stellt kein Hindernis für das Golfspielen dar. Golfanlagen dürfen weiterhin geöffnet bleiben, da sie "Sportanlagen unter freiem Himmel" sind, auf denen die "Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen" möglich ist. Bedingung ist, dass "zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, [...] dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten [ist]."
So lange die Notbremse nicht in Kraft tritt, ist auch der Einzelunterricht sowie der Gruppenunterricht für Kinder unter 14 Jahren mit bis zu 20 Personen erlaubt.
Tritt aber die Notbremse in Kraft (bei einem Inzidenzwert über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen) werden die Kontaktbeschränkungen wieder verschärft (Treffen mit nur einer Person eines anderen Haushalts, Kinder nicht mitgezählt) sowie Öffnungen des Einzelhandels, Museen, Zoos, körpernaher Dienstleistungen etc. zurückgenommen. Golfanlagen sind hiervon größtenteils nicht betroffen, eine Ausnahme könnte lediglich die Hot-Spot-Strategie sein, die besagt: "Wo nachhaltig und signifikant der Landesdurchschnitt überschritten wird, stimmen wir gemeinsam mit den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten weitere, auf das Infektionsgeschehen vor Ort zugeschnittene Maßnahmen ab."
Wird nur in Zweierflights gespielt, steht der Öffnung der Golfanlagen aber auch im Falle der verschärften Kontaktbeschränkungen nichts im Wege. Über die Ostertage (1. - 5- April) gilt sogar zusätzlich die Ausnahme, dass sich bis zu 5 Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, auch beim Sport. Golfanlagen sind durch die Notbremse vor allem dadurch betroffen, dass der Gruppenunterricht für Kinder unter 14 Jahren darf mit höchstens zehn Kindern zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen stattfinden.
Weiterhin gilt jedoch, dass über die genauen Maßnahmen die Behörden des Kreises selber entscheiden. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall also bei den für Ihren Kreis zuständigen Behörden.