Die seit Dezember gültigen, strengeren Coronavirus-Schutzmaßnahmen wurden über den 14. Februar hinaus verlängert. Auch der Golfsport ist von den Kontaktbeschränkungen betroffen. Jedoch gibt es keine einheitlichen Regeln in den einzelnen Bundesländern. Hier finden Sie einen Überblick über die Regelungen. Bitte beachten Sie aber, dass letztlich die örtlichen Behörden entscheiden und gegebenenfalls die Schließung von Golfanlagen verordnen können, selbst wenn die Verordnung des Landes den Betrieb erlaubt.
Golfen in Bayern bald wieder erlaubt
"Wir dürfen wieder!", meldet der Bayerische Golfverband hoffnungsvoll auf seiner Facebookseite. Ab dem 8. März dürfen die bayerischen Golfanlagen wohl wieder den Spielbetrieb aufnehmen. Voraussetzung dafür sei, dass die 7-Tages-Inzidenz unter 100 liege. Der Verband gab zudem bekannt, dass er sich weiterhin für die bayerischen Golfanlagen einsetze, die in Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 liegen. So wolle man die Öffnung der Anlagen unabhängig von jeglicher Inzidenz ermöglichen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Offiziell ist dies jedoch erst nach Verabschiedung des finalen Verordnungskontextes!
Auch in Sachsen öffnen die Golfplätze wieder
In Sachsen ist das Golfspielen nicht erlaubt. In der Verordnung vom 11. Dezember steht in Paragraph 4, Absatz 2 Punkt 8: "Untersagt ist mit Ausnahme zulässiger Onlineangebote der Betrieb von: Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs einschließlich Skiaufstiegsanlagen."
Doch auch in Sachsen tritt am 8. März eine neue Verordnung in Kraft. Ab de 8. März darf dort laut Informationen des "Sportbuzzer" wieder Golf gespielt werden.
Schleswig-Holstein öffnet Golfanlagen ab 1. März
In Schleswig-Holstein dürfen ab 1. März die Golfanlagen als Teil des "Sportstätten im Freien" wieder öffnen.
Dabei gelten weiterhin die bekannten Einschränkungen: Es dürfen nur Personen eines Haushaltes mit maximal einer Person eines anderen Haushalts gemeinsam Sport treiben.
Coronavirus: Keine Einschränkungen in Hessen
Wie unterschiedlich die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind, zeigt das Beispiel Hessen. Dort ist der Amateur- und Freizeitsport Outdoor und Indoor unter Einhaltung des Hygieneschutzes erlaubt: "Der Freizeit- und Amateursport ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand gestattet. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern diesen ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden."
Baden-Württemberg konkretisiert Verordnung für Sportanlagen
In Baden-Württemberg darf weiterhin Golf gespielt werden, maximal jedoch zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Hausstands: "Für Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten Sportanlagen wie Tennisplätzen, Golfplätzen oder Skiloipen ist dagegen nur entweder alleine, zu Zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich (siehe § 1d Absatz 1 Corona-Verordnung)." Golfplätze dürften also genutzt werden, die Clubhäuser nur sehr eingeschränkt.
Die Situation im Saarland
Im Saarland ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Sportanlagen nur für Individualsportarten wie Golf erlaubt: "Der Freizeit- und Amateursportbetrieb einschließlich des Betriebs von Tanzschulen mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt ist auf und in allen öffentlichen und in privaten Sportanlagen untersagt. Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme von Anlagen unter freiem Himmel sind zu schließen."
Berlin und Rheinland-Pfalz mit ähnlichen Regelungen
In Rheinland-Pfalz gilt: "Die sportliche Betätigung im Freien - außer Mannschafts- und Kontaktsport - ist sowohl im öffentlichen Raum als auch auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, erlaubt." Dementsprechend steht dem Golfen nichts im Wege.
Der Berliner Senat hält es kürzer und lässt verlauten: "Sportliche Aktivitäten sind nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen erlaubt." Für die Nutzung gedeckter Sportstätten und von Schwimmbädern bestehen Einschränkungen.
In Bremen und Sachsen-Anhalt müssen nicht alle Sportanlagen schließen
In Bremen ist der Amateur- und private Freizeitsport zwar weitgehend verboten und Individualsportarten dürfen nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden, jedoch müssen öffentliche und private Sportanlagen nicht schließen, wenn dort Einzel-Sportarten getrieben werden, so heißt es in der Rechteverordnung vom 15.11.
Ähnlich ist es in Sachsen-Anhalt formuliert. "Der Sportbetrieb ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Ausgenommen hiervon sind: kontaktfreie Individualsportart allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand."
Grünes Licht in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern gibt grünes Licht. In der aktuellen Verordnung ist folgendes festgelegt: "Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) in allen Sportarten ist untersagt. Das gilt nicht für den Individualsport, der allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben wird."
In Brandenburg ist Golf spielen auch weiterhin möglich. "Die Untersagung gilt nicht für: den Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, soweit keine Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt; die Ausübung von Kontaktsport mit Personen eines anderen Haushalts ist untersagt..."
Golfen in Thüringen, Niedersachsen und Hamburg erlaubt
In Thüringen wird der Golfsport in der Verordnung explizit genannt: "Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen sind untersagt. Ausgenommen von der Untersagung sind der Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, insbesondere Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts."
In Hamburg ist "die Ausübung von Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien zulässig", heißt es in der Verordnung vom 14. Dezember, vorausgesetzt es werden die Kontaktdaten der Nutzerinnen und Nutzer erhoben. Damit ist auch der Weg frei für die Nutzung von Golfanlagen.
Auch in Niedersachsen gelten solche Ausnahmen. In der Verordnung vom 15. Dezember heißt es: "Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen 7. Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt."
Alle wichtigen Entwicklungen im Überblick
Wenn Sie die neusten Entwicklungen im Auge behalten möchten und Informationen zu Golf-Situation allgemein suchen, hat Golf Post für Sie die wichtigsten Informationen im Corona-Ticker.
Zu Ihrem Bericht vom 19.2.2021 zunächst eine kleine Bemerkung: Da der letzte Leser-Kommentar vom 29.12.2020 stammt, ist anscheinend eine gewisse Ermüdung oder, hoffentlich nicht, eine gewisse Ernüchterung und Lähmung entstanden.
Zur Sache: Wenn ich es richtig überflogen habe, wird außer in Bayern und Sachsen überall Golf gespielt. In meinen Augen ist es ein Riesenskandal, was die bayerische Staatsregierung hier abzieht.
Die Argumente für eine Öffnung bzw. die Argumente gegen eine Schließung sind ja ausgiebig und stichhaltig ausgetauscht.
Dr. Hingerl vom Bergkramerhof ist in der Sache ja recht aktiv und will sein Recht vor Gericht suchen.
Wegen der seinerzeitigen Öffnung im Mai 2020 wartet er immer noch auf einen Bussgeldbescheid, gegen den er gerichtlich vorgehen will. Das will Hr. Söder offenbar verhindern, deshalb gibt es keinen rechtsmittelfähigen Bussgeldbescheid.
zum Schluss noch eine Bemerkung zur bayerischen Justiz:
In der Presse ist kürzlich ein Interview erschienen, indem Hr. Schlötterer (ehem. Ministerialbeamter) zu seinem neuen Buch zum Fall Gustl Mollath Stellung bezieht.
Schlötterer sagt, dass es sich in seinen Augen im Fall Gustl Mollath um einen Staatsverbrechen handelt. Konsequenzen bisher Fehlanzeige.
An alle NRW-Golfer: Es wäre schön, wenn wir auch im Sinne der gesundheitsbewussten Senioren-Golfer, die ihre Runden genauso vermissen wie wir alle, die „29.000“ vollmachen könnten:
https://www.openpetition.de/petition/online/golf-waehrend-corona-in-nrw-in-2er-flights-erlauben
Jetzt wird der Unsinn aus dem Frühjahr erneut wiederholt!!! Nicht zu fassen, was die Politik veranstaltet. Bei einer Person auf 1000ha (super Superspreader-Event) wird scharf geschossen in NRW und Bayern und alles dichtgemacht. Ungerührt lässt man es aber zu, dass ich in den letzten 48 Stunden in überproppevollen Städten sich wieder eine Vielzahl von Menschen angesteckt haben. Wo ist da der Sinn, wo ist da eine Strategie, zumal die Landesregierung NRW und Bayerns NICHT EINEN Fall nennen kann, wo sich ein Corona-Infizierter dass auf einem Golfplatz geholt haben wird. Tennisverbot ist genauso unsinnig. Dieses planlose Gießkannen-Handeln, theoretisch müssten beide Länder auch alle Rundwege um Seen sperren, weil die Jogger sich ja anstecken könnten… Die Frage ist, warum Hessen und auch das deutlich geplagte BW, sowie Thüringen sich besser aufstellen können, als Laschi und der Tiger aus Bayern??? DGV und die Platzbetreiber sollten klagen…
Sicher haben wir gerade andere Sorgen, vor allem das medizinische Personal in den Krankenhäusern, was einen grandiosen Job abliefert und ein Vielfaches um Entspannung und Freizeit geben würde, die Kliniken werden nicht durch die betroffenen Freizeitaktivitäten geflutet. Man schaue mal in die Städte, zu den Corona-Demos (dankedanke für das Einfangen ohne Maske und dann Weiterverbreiten in den Heimatgebieten!!!) und vielen anderem unvernünftigem Handeln, was die Verbreitung seit September begünstigt hat.
@Michael: Und seit Monaten hört man den Unsinn, dass Golfen ja total ungefährlich ist – weil es ja keine Ansteckungsgefahr gibt. Das Problem ist nicht, dass Sie alleine auf dem Platz stehen – sondern wenn Sie mit Ihrem Flightpartner zum Golfen fahren – sich auf der Driving Range mit anderen Spielern treffen – und sich gegenseitig versichern wie blöd alle sind – und sich dabei näher kommen als es das Virus erlaubt. Dann vielleicht noch ein Gläschen danach … und weil Sie ja nicht blöd sind … die Gastronomie ist ja geschlossen … haben Sie das gute Getränk zum Abschluss persönlich mit Gläsern mitgebracht oder trinken auf die geile Runde beim Flightpartner daheim. Das Problem sind die gesellschaftlichen „unnötigen“ Treffen. Das gleiche gilt für Tennis, Badminton, … Und der permanent unnötige Vergleich mit anderen Lebenssituationen kann man sich auch sparen. Pandemien waren noch nie gerecht und auch diese wird es nicht. Irgendwo müssen die sozialen Kontakte eingeschränkt werden. Wie wollen Sie das Joggen verhindern, wenn gleichzeitig sie jederzeit um den See spazieren gehen können. Wann sind Sie Spaziergänger oder Jogger? Machen Sie das an der Geschwindigkeit oder den Klamotten aus?
sie haben ja anscheinend ganz andere Verhaltensweisen auf den Golfanlagen vorgefunden als ich. Die von Ihnen beschriebene Geselligkeit ist mir in den letzten Wochen nicht untergekommen, eher das Gegenteil. Ist schon schade, wenn in Ihrer Golfanlage so ignorant mit den Verhaltensregeln umgegangen wird. Ich gehe davon aus, dass sie diese Beaobachtungen direkt gemeldet haben und entsprechende Konsequenzen von ihrem Golfclub gezogen wurde, wie z.B. eine Platzsperre. Dieses einfach pauschal auf andere Anlagen oder Golfer zu übertragen, ist aber wohl nicht gerechtfertigt. Ich sehe auch Joggergruppen oder auch Radfahrergruppen, welche es so nicht geben soll und trotzdem gehe ich nicht pauschal davon aus, dass sich alle Jogger und Radfahrer so verhalten. Glauben sie denn, dass sich Spaziergänger nicht verabreden könnten und so aus ihrer Sicht, unnötige Kontakte stattfinden. Auch der anschließende Cafe in den eigenen Vierwänden ist nicht ausgeschlossen. Ich bin schon erstaunt, dass ein Golfer pauschal anderen Golfern einfach so unterstellt, sich bewußt nicht an die geltenden Regeln zu halten. Aus ihrer Argumentation bleibt ja dann wohl nur die Lösung, dass sich niemand mehr mit jemanden treffen darf, der nicht zu seinem eigenen Hausstand gehört, weil man ansonsten befürchten müsste, dass man sich auf jeden Fall falsch und ignorant verhält.
Nicht ein vernünftiges Argument – nur Vorurteile und Clichees. Ich persönlich will nur Golf spielen, zur Not und gerne auch allein und ohne Range. Statt dessen sitze ich jetzt in meiner Bude fest, bewege mich kaum und fange aus Langeweile an zu trinken.
Das macht mich echt sprachlos. Hier ist mal wieder, wie in den letzten Monaten so üblich, ein Forist der seine persönliche Meinung äußert. Ein Glässchen auf der Driving Range mit anderen Golfen!!! Geht es noch? In welcher Welt leben Sie den? Ich finde es unverschämt zu behaupten, dass wir Golfer alle anderen für blöd erklären. Auch bei uns im Club sehen wir in allen Ausführungen Jogger, ohne Abstand und wahrscheinlich noch nicht mal aus einem Hausstand. Über die herumfliegenden Aerosole will ich erst garnicht nachdenken. Persönlich glaube ich, dass Sie mit dem Golfsport überhaupt nichts zu tun haben. Falls das doch der Fall sein sollte, läuft in Ihrem Golfclub aber mal alles falsch.
Leider irren Sie komplett. DIe Regeln bestanden bei den Clubs eindeutig darauf, dass man ALLEIN oder mit dem EIGENEN HAUSSTAND auf den Platz durfte. Zudem erst zum Abschlag wenn kein andere Person da mehr anwesend war, auch war keine Anmeldung am Clubhaus nötig, da das vorher ohne Kontakt erledigt werden musste. Somit GAB und GIBT es keine Kontakte. Wie kommen Sie auch darauf, dass anschließend etwas getrunken wird? War und ist nicht der Fall, auch nicht daheim, weil alle GolferInnen sich der Verantwortung und den Gefahren bewusst sind und eben nicht Schließungen provoziert werden sollten. Noch einmal: Sport ist auch Gesundheitsprophylaxe und gerade für ältere Menschen ist Bewegung wichtig und richtig und ich persönlich finde es klasse, wenn diese die Gelegenheit haben 1-2x die Woche ihre Runde auf dem riesigen Golfplatz-Areal drehen zu können. Das gilt übrigens auch eben für Badminton und Tennis, Reha-Sport, Laufen im Stadion/Wald/See und für jeden Sport wo viel viel Abstand gewährleistet ist. Schauen Sie einfach auf die anderen Bundesländer außer Bayern und eben NRW, wo eine Staatssekretärin sich nicht klug abschätzend Gedanken macht und eher aus Profilierung (Wettbewerb Söder-Laschet?) auf Anordnung Beschlüsse fasst, die wenig Sinn ergeben, wissenschaftlich nicht evident sind und nur aus Prinzipienreiterei beschlossen werden. Da schert man doch lieber alle Sportbegeisterte über einen Kamm und legt sie -egal ob Kontakte oder nicht- komplett lahm. Und bevor ich es vergesse: Ich habe auch eine sehr liebe Verwandte in einem Alten- und Pflegeheim, wo jetzt trotz aller Bemühungen und Schutzmaßnahmen das Virus in einem anderen Wohnbereich ausgebrochen ist, ich weiss also sehr gut um die Gefahren und wovon ich rede. Leider ist das kein Einzelfall sondern mittlerweile großflächig die Regel und gerade hier wurde gründlich versagt seitens den Entscheidern.
Sie glauben doch nicht, dass der Golfverband NRW irgendetwas tun oder unterstützen wird. Das geschah nicht beim ersten Mal und wird diesesmal auch wieder so sein. Für mich ist es immer mehr ein Witz, dass ich verdammt bin, weil ich Mitglied in einem Golfclub bin für diese Verbandsarbeit auch noch Beiträge zahlen zu müssen. In Bayern versucht man wenigstens, dieses mit einem Eilantrag juristisch klären zu lassen. Und das mit Unterstützung des DGV und des Bayrischen Golfverbands. Ist für den NRW-Verband wahrscheinlich undenkbar. Aber wahrscheinlich erkennen wir einfach nicht, dass es wieder wesentlich besser ist, wenn die Menschen sich auf Waldwegen oder in Parks begegnen. Dort ist ja dann auf jeden Fall sichergestellt, dass man keinen Abstand von mehr als 80m voneinander hat, sondern häufig eher die geforderten 1,50m nicht einhalten kann, weil der Weg schon alleine nicht breit genug ist. Und natürlich würde ich auf dem Golfplatz die Corona-App nicht sinnvoll einsetzen können, denn ich habe ja keinen Kontakt zu anderen. Wofür wurde diese denn dann entwickelt, wenn ich durch meinen Individualsport einfach vermeidbare Kontakte provoziere?
Und wenn ich dann auch noch Herrn Laschet sagen höre, dass er für Weihnachten noch zwei Tikets für den Gottesdienst ergattert hat, dann weiß ich auch, warum Gottesdienste auf gar keinen Fall Infektionsrisiken bergen. Die Meldungen darüber waren bestimmt alles nur Missverständnisse und in Wirklichkeit waren das allee schon vor dem Gottesdienst infizierte Golfer, die dadurch den Gottesdienst in Verruf gebracht haben.
Noch besser ist es, das NRW der Stadt Duisburg verbietet anzuordnen, dass jeder Alten- und Pflegeheimbesucher einen aktuellen Corona-Schnelltest vorweisen muss. Was aus meiner Sicht doch wirklich endlich mehr Schutz für unsere Risikogruppe und auch eine Entlastung der Krankenhäuser bringen könnte. Was hat das mit Wegsperren zu tun? So können und werden wir doch nur wieder einen Jojo-Effekt erreichen können. Entschuldigung, wie man lesen kann bin ich äußerst frustriert und enttäuscht. Und inzwischen habe ich auch keine Hoffnung mehr, dass unsere Politik zur Vernunft kommt, und dass nicht nur bezogen auf unseren Sport.