Das Los Angeles County Sheriff's Department hat in einer Mitteilung am Dienstag bekannt gegeben, dass sie die Black Box von Tigers Auto untersuchen wird. Sie erhofft sich dadurch Aufschluss über den Unfallhergang, auch könnte dadurch abschließend geklärt werden, ob es ein Autounfall oder doch eine Straftat gewesen ist.
"Reine Routine-Maßnahme"
Auf Nachfrage von USA Today Sports erklärte Deputy Schloegl, "Wir versuchen festzustellen, ob eine Straftat begangen wurde." Weiter hieß es von Schloegl, "wenn jemand in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, müssen wir den Verkehrsunfall rekonstruieren, ob es eine rücksichtslose Fahrweise gab, ob jemand mit seinem Handy telefoniert hat oder so etwas. Wir ermitteln, ob es ein Verbrechen gab. Wenn es kein Verbrechen gab, schließen wir den Fall ab, und es war ein normaler Verkehrsunfall."
Die Untersuchung der Black Box kommt für einige überraschend, da in der letzten Woche, auf Grund fehlender Beweise auf eine Blutuntersuchung verzichtet wurde. Hinzu kommt die Aussage eines Deputys bezüglich Tigers Zustands nach dem Unfall, der nicht auf eine mögliche Straftat schließen ließ. "Zum Zeitpunkt des Unfalls zeigte Herr Woods nach Einschätzung des Deputys keine Symptome", betonte Deputy Tracy Koerner.
Tiger Woods erlitt einen schweren Autounfall. Er wurde mit nicht lebensbedrohlichen Beinverletzungen Notoperiert und ist mittlerweile wieder ansprechbar. Die Bilder der Unfallstelle zeigen, wie viel Glück Tiger hatte.
Untersuchungen dauern an
Die Untersuchungen zu Tigers Unfall sind demnach weiterhin in vollem Gange. Zwar hatte bereits in der letzten Woche ein Sheriff der Presse gegenüber geäußert, die Polizei ginge von einem Unfall aus, doch diese Annahme steht jetzt in einer möglichen Revision. Die eingebaute Black Box in Tigers Auto liefert detaillierte Erkenntnisse zu Tigers Geschwindigkeit, Airbag-Auslösung, plötzliche Änderungen und ob die Sicherheitsgurte angelegt waren. Doch auch das Police Department betont erneut, dass sie in Sachen Tiger Woods unvoreingenommen ermitteln werde, denn "wir können nicht auf Grund der persönlichen Vorgeschichte einer Person von deren Schuld ausgehen."