Auf Grund einiger Anfragen geben wir hier gern den aktuellen Stand des Teich-Neubaus auf der Bahn 9 weiter. Der derzeitige Ausbaustand entspricht noch nicht unseren Planungen / Vorgaben. Sollten nach weiteren Prüfungen / Justierungen umfangreichere Nacharbeiten erforderlich werden, sollen diese erst am Ende der Saison durchgeführt werden, um den Spielbetrieb nicht unnötig zu beeinträchtigen.
An dieser Stelle sei auch noch einmal der Hinweis gestattet, dass der Teich der Bahn 9 als „Spielverbotszone“ gesteckt ist. Die Platzregel dazu lautet:
Sie (Spielverbotszonen) sind durch rote Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten. Ein Betreten kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden. Ein Spieler muss Erleichterung nach Regel 17.1.d in Anspruch nehmen. Liegt der Ball im Gelände und der Stand oder Schwung des Spielers ist durch eine Spielverbotszone behindert, muss der Spieler straflose Erleichterung innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung in Anspruch nehmen.
Fazit: Wenn der verirrte Ball in der Spielverbotszone nicht mit der Ballangel erreichbar ist, ist der Ball verloren!
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