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Panorama

Mit dem Golfkart zum Sieg: Der bemerkenswerte Casey Martin

15. Jan. 2016 von Alexander Swan in Köln, Deutschland

Casey Martin gelang bei der US Open 1998 mit dem Golfkart der Sprung in die Top 30. (Foto: Getty)

Casey Martin gelang bei der US Open 1998 mit dem Golfkart der Sprung in die Top 30. (Foto: Getty)

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Golfregeln erhitzen von Zeit zu Zeit die Gemüter - vor allem, wenn sie nicht eingehalten werden. So ist auch das Anchoring-Verbot, das seit dem 01. Januar 2016 gilt, umstritten. Doch sollte es Ausnahmeregelungen geben, wenn sie nicht eingehalten werden können? Ein Fall von vor gut 18 Jahren zeigt, wie sehr Ausnahmen von der Regel polarisieren.

Mit dem Golfkart zum Sieg

Damals wollte der US-Amerikaner Casey Martin, der seit seiner Geburt an einer seltenen Durchblutungsstörung im rechten Bein leidet und dadurch gehbehindert ist, seinen angeborenen Nachteil durch eine Ausnahmeregelung angleichen. Während es auf der Tour damals wie heute die Regel ist, dass Golfrunden zu Fuß bewältigt werden, war und ist ein Marsch über 18 Loch für ihn unmöglich. Seine Karriere als Golf-Profi stand damals auf der Kippe, für ihn gab es nur einen Ausweg: eine Ausnahmeregelung, die ihm erlauben würde, Golfturniere der PGA Tour nicht gehend, sondern mit einem Golfkart absolvieren dürfen.

Golfstars gegen eine Ausnahmeregelung

Martin fährt, sein Caddie läuft. (Foto: Getty)

Martin fährt, sein Caddie läuft. (Foto: Getty)

Als Casey sich mit der PGA Tour nicht einig wurde, reichte der damals 25-Jährige 1997 Klage gegen die Tour ein. Martin argumentierte mit dem Gesetz des "The Americans With Disabilities Act" (kurz ADA). Es besagt, dass eine öffentliche Einrichtung, inklusive eines Golf-Veranstalters wie die PGA Tour, für Menschen mit Behinderungen "nachvollziehbare Modifikationen" machen muss. Einzige Voraussetzung: keine fundamentale Änderung des Golfspiels.

Für seine Klage musste Martin viel Gegenwind in Kauf nehmen: Golf-Stars wie Arnold Palmer, Jack Nicklaus und Tiger Woods waren der Meinung, das Laufen über den Platz gehöre zum Golfspiel dazu und schossen öffentlich gegen Casey Martin.

Während sich der Prozess hinzog, durfte Martin bei Profi-Turnieren bereits mit dem Kart antreten. Sein sportlicher Erfolg ließ nicht lange auf sich warten: Ein Jahr nach Einreichen der Klage siegte Martin bei der Lakeland Classic auf der Web.com Tour. Ein weiteres Highlight folgt prompt. Im selben Jahr qualifizierte sich Martin für die US Open und spielte sich mit seinem Kart auf den geteilten 23. Platz. 2012 ging es dann wieder zur US Open, bei der er dann aber den Cut verpasste.

Supreme Court entscheidet zu Gunsten Casey Martins

Vier Jahre dauerte es, bis der Supreme Court, der oberste Gerichtshof der USA, Casey Martin nach dem Prinzip des ADA endgültig Recht gab und 2001 das Urteil aussprach, dass der gehbehinderte Martin mit dem Golfkart Profi-Turniere spielen dürfe.

Richter John Paul Stevens betonte jedoch, dass ein Urteil nicht pauschal getroffen werden könne. Das Gericht legte großen Wert darauf, dass man von Fall zu Fall individuell entscheiden müsse. Ausnahmen zur Regel seien möglich, wenn es sich bei der Nutzung eines Golfkarts nicht um Bequemlichkeit handle, sondern um eine medizinische Notwendigkeit. Dies sei bei Casey Martin der Fall gewesen, denn Laufen bereite ihm nicht nur Schmerzen. Die Überanstrengung des rechten Beins führte zu gefährlichen Blutgerinseln oder zur Schädigung seiner geschwächten Knochen.

Einmal Ausnahme, immer Ausnahme?

Casey Martin hat sich eine Ausnahmeregelung erkämpft. In ähnlicher Weise steht aktuell der Anchoring-Bann Tim Clark im Weg. Das neu eingeführte Verbot der verankernden Puttingtechnik ist für ihn förmlich ein Berufsverbot, leidet er doch an einer angeborenen, motorischen Fehlfunktion der Unterarme, die dazu führt, dass er einen kurzen Putter nicht greifen kann. Auch für ihn würde eine Klage auf der Grundlage des ADA infrage kommen, doch Tim Clark hat den Gedanken daran bereits frühzeitig verworfen. Er wolle nicht als "Opfer" wahrgenommen werden und sich isoliert fühlen. 18 Jahre vergangen und noch immer viel zu tun: Inklusion ist für alle da, aber noch lange nicht am Ziel.

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