Panorama

Golf in Österreich: Lockerungen der COVID-19-Maßnahmen

26. Mai. 2020 von Florian Weber in Köln, Deutschland

Der ÖGV lockert die COVID-19-Vorgaben. (Foto: Getty)

Der ÖGV lockert die COVID-19-Vorgaben. (Foto: Getty)

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Im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus wurde das Golf spielen in Österreich für eineinhalb Monate untersagt. Am 15. März musste die Golfanlagen schließen, ab dem 1. Mai war es den Golfplätzen wieder gestattet, Spielbetrieb zu gewähren. Seitdem wird in Österreich wieder Golf gespielt, jedoch unter strengen Auflagen. Der Österreichische Golfverband verordnete strenge Auflagen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Nun kündigte der Verband an, die Maßnahmen zum 29. Mai erstmals zu lockern.

Entscheidungsgewalt wandert vom Verband zu den Golfclubs

Der Österreichische Golfverband entschied sich nun dazu, die vorher sehr streng formulierten Vorgaben an die Golfclubs zu lockern, teilweise sogar aufzuheben. Dies soll allerdings nicht als Empfehlung verstanden werden, die Abstands- und Hygieneregeln künftig aus allen Golfanlagen zu verbannen. Vielmehr wandert die Entscheidungsgewalt vom Golfverband zu den einzelnen Golfanlagen. Somit sollen die Regelungen besser an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden können. "Dabei ist es uns ein großes Anliegen darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um die Richtlinien von Seiten des österreichischen Golf-Verbands handelt und die tatsächliche Umsetzung im Ermessen des jeweiligen Golfclubs liegt", betonte der Golfverband in seiner Ankündigung der Lockerungsmaßnahmen.

Diese Lockerungen treten am 29. Mai in Kraft und umfassen weite Teile des täglichen Clublebens. Nicht betroffen von den Lockerungen der Maßnahmen sind ausdrücklich die geltenden behördlichen Gesetzte und Verordnungen. Maskenpflicht in Innenräumen, Abstandsregeln, Vorgaben für Gastronomie und etc. gelten weiterhin auch auf Golfanlagen.

Zu den Lockerungen des Österreichischen Golfverbands:


  • Vorab-Reservierungen sind nicht mehr nötig.
  • Caddies, Begleitpersonen und Gruppen-/Blockbuchungen sind wieder erlaubt.
  • Die Schließung der Garderoben/Duschen wird aufgehoben.
  • Startzeit-Intervalle werden wieder flexibel nach Clubvorgabe vergeben.
  • Einschränkungen betr. Getränkeautomaten, Ballwascher, Wasserspender, usw. sind aufgehoben, jedoch im Einzelfall zu bewerten und zu entscheiden.
  • Die Vorschrift betreffend Durchspielen/Überholen/… ist aufgehoben.
  • Siegerehrungen sind wieder möglich (Gastronomie-Verordnungen sowie Abstandsregelungen sind unbedingt zu beachten und einzuhalten!)
  • Die Golf-Regel 3.3b. (Ergebnisse Zählspiel) wird wieder in ursprünglicher Form in Kraft gesetzt.
  • Die Bunker sind wieder mit Rechen auszustatten und alle diesbezüglichen Golfregeln sind wieder in Kraft.
  • Die Regelung v. 15.5.2020 betreffend „Flaggenstock“ bleibt bis auf Weiteres bestehen.

Quelle: ÖGV


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